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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Werkleistungen und Lieferungen zwischen Rohrfast24, Klosterstraße 80, 40211 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch die Beauftragung des Auftraggebers – telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder mündlich vor Ort – und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann auch durch Beginn der Arbeitsausführung erfolgen.

(3) Angaben zu Reaktions- und Anfahrtszeiten sind Erfahrungswerte und keine zugesicherten Eigenschaften, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der Rohr-, Abfluss- und Kanalreinigung, der Leckortung, der Beseitigung von Verstopfungen sowie damit zusammenhängende Sanitärarbeiten.

(2) Bei Notdiensteinsätzen erfolgt zunächst eine Befundaufnahme. Der Umfang der anschließenden Arbeiten wird auf Grundlage dieser Befundaufnahme festgelegt.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Nachunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

§ 4 Preise und Kostentransparenz

(1) Für Anfahrt und Befundaufnahme wird ein Festpreis berechnet, der dem Auftraggeber vor Beauftragung mitgeteilt wird.

(2) Nach der Befundaufnahme nennt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Preis für die auszuführenden Arbeiten. Die Ausführung beginnt erst nach Zustimmung des Auftraggebers.

(3) Stellt sich während der Ausführung heraus, dass ein wesentlich höherer als der genannte Aufwand erforderlich ist, unterbricht der Auftragnehmer die Arbeiten und holt die Zustimmung des Auftraggebers zum weiteren Vorgehen ein.

(4) Zuschläge für Einsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, an Wochenenden und an Feiertagen werden vor Beauftragung mitgeteilt.

(5) Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Einsatzort und stellt vorhandene Revisions- und Reinigungsöffnungen sowie Absperreinrichtungen zugänglich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber weist unaufgefordert auf besondere Gefahren, verdeckte Leitungen, bereits eingebrachte chemische Reinigungsmittel und auf ihm bekannte Vorschäden hin.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung berechtigt ist. Bei Arbeiten in Mietobjekten hat der Auftraggeber die erforderliche Zustimmung des Eigentümers oder der Hausverwaltung einzuholen.

(4) Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und entsteht dadurch Mehraufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.

§ 6 Ausführung und Abnahme

(1) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach Fertigstellung abnimmt oder die Abnahme nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 BGB).

(2) Die Beseitigung einer Verstopfung stellt die Funktion des Abflusses wieder her. Sie beinhaltet keine Sanierung baulich schadhafter Leitungen. Werden bei der Arbeit Schäden an der Leitung festgestellt, weist der Auftragnehmer darauf hin; die Sanierung ist gesondert zu beauftragen.

(3) Bei mechanischer Reinigung stark vorgeschädigter, korrodierter oder bereits undichter Leitungen kann eine Beschädigung nicht ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer weist auf ein erkennbares Risiko vor Arbeitsbeginn hin; die Entscheidung über die Durchführung trifft der Auftraggeber.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist bei Leistungen, die nicht Arbeiten an einem Bauwerk sind, ein Jahr ab Abnahme.

(3) Eine erneute Verstopfung durch neu eingebrachtes Material oder durch eine andere Ursache stellt keinen Mangel der vorangegangenen Reinigung dar.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Zahlung

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Verbrauchern erfolgt bei Zahlungsverzug ein Hinweis auf die Folgen.

(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und die Möglichkeit des vorzeitigen Erlöschens dieses Rechts bei Notdiensteinsätzen entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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