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Dichtheitsprüfung in NRW: Was heute wirklich gilt

Kurz erklärt

Die früher viel zitierte landesweite Frist bis Ende 2015 gibt es nicht mehr. Sie wurde mit der Änderung des Landeswassergesetzes 2013 gestrichen. Geblieben ist die Pflicht des Betreibers, Zustand und Funktion seiner Abwasserleitungen zu überwachen. Konkrete Prüffristen können die Gemeinden durch Satzung festlegen.

Der Stand in einem Absatz

Viele Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen erinnern sich an eine angebliche Pflicht, alle privaten Abwasserleitungen bis Ende 2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. Diese pauschale Frist stand im früheren § 61a des Landeswassergesetzes NRW. Die Vorschrift wurde durch eine Änderung des Landeswassergesetzes aufgehoben, die im März 2013 in Kraft trat. Seitdem gibt es keine landesweite Stichtagspflicht für alle Grundstücke mehr.

Was geblieben ist: Nach dem Wasserhaushaltsgesetz muss, wer eine Abwasseranlage betreibt, deren Zustand, Funktionsfähigkeit, Unterhaltung und Betrieb selbst überwachen. Eine private Grundstücksentwässerungsanlage ist eine solche Abwasseranlage. Die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen regelt in Nordrhein-Westfalen eine eigene Landesverordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen.

Wer heute prüfen lassen muss

Es gibt im Wesentlichen vier Fallgruppen. Prüfen Sie, in welche Ihr Grundstück fällt, bevor Sie irgendetwas beauftragen.

Fall Was gilt
Neubau oder wesentliche Änderung einer Abwasserleitung Prüfung im Zuge der Herstellung, Nachweis gegenüber der Gemeinde
Grundstück in einem Wasserschutzgebiet Besondere, nach Baujahr und Abwasserart gestaffelte Regelungen der Landesverordnung
Gewerbliches oder industrielles Abwasser Eigene, strengere Anforderungen und Fristen
Häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten Keine landesweite Frist, aber die Gemeinde kann per Satzung Fristen festlegen

Die Fristen für Wasserschutzgebiete wurden mehrfach geändert, zuletzt im Jahr 2020. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf ältere Merkblätter, sondern fragen Sie beim Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf nach, welche Frist für Ihre Adresse gilt.

Die Satzungsbefugnis der Gemeinde

Das Landeswassergesetz erlaubt den Gemeinden, durch Satzung eigene Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung festzulegen, wenn das nach ihrem Abwasserbeseitigungskonzept erforderlich ist. Das bedeutet praktisch: Ob Sie prüfen lassen müssen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Zwei Nachbarstädte können unterschiedliche Regelungen haben.

Erkundigen Sie sich deshalb immer bei Ihrer Kommune und nicht bei einem Anbieter, der Sie unaufgefordert anruft. Genau diese Unsicherheit wird von unlauteren Anbietern ausgenutzt, indem sie eine angebliche gesetzliche Pflicht behaupten und sofortige Beauftragung fordern. Wie Sie solche Muster erkennen, steht in unseriöse Rohrreiniger erkennen.

Warum eine Prüfung trotzdem sinnvoll sein kann

Auch ohne Pflicht ist eine undichte Grundleitung ein Problem. Aus schadhaften Rohren tritt Abwasser in den Boden aus und belastet Grundwasser. Umgekehrt dringt Grundwasser in die Leitung ein, was den Abfluss verschlechtert und bei hohem Grundwasserstand zu dauerhafter Feuchtigkeit unter dem Gebäude führt. Ausgespülter Boden unter der Leitung führt zu Setzungen, Rohrbrüchen und im Extremfall zu Schäden an Fundamenten und Bodenplatten.

Hinzu kommen praktische Gründe: Wurzeln finden jede undichte Muffe und wachsen ein. Wiederkehrende Verstopfungen sind fast immer ein Hinweis auf einen baulichen Schaden. Und beim Verkauf einer Immobilie ist ein aktueller Zustandsbericht ein echtes Argument.

Wie geprüft wird

Die Zustands- und Funktionsprüfung besteht in der Regel aus zwei Teilen. Zuerst wird die Leitung gespült und optisch mit einer Kamera befahren. Dabei werden Schäden nach einem genormten Kodiersystem erfasst und mit Metrierung dokumentiert. Anschließend folgt, soweit erforderlich, die eigentliche Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft nach den einschlägigen technischen Regeln für Abwasserleitungen.

Das Ergebnis ist ein Bericht mit Lageplan, Videoaufzeichnung, Schadensbildern, Zustandsklassen und einer Bewertung. Dieser Bericht ist die Grundlage für alles Weitere, auch für Angebote zur Sanierung, siehe Kanalsanierung, Kosten und Förderung.

Wer prüfen darf

Die Prüfung ist an fachliche Anforderungen geknüpft, die das Land in seinen Regelungen zur Selbstüberwachung beschreibt. Sie betreffen Ausbildung, Erfahrung und Gerätetechnik der prüfenden Stelle. Praktisch bedeutet das: Ein Bericht wird von der Gemeinde nur anerkannt, wenn er von einer dafür geeigneten Stelle stammt und die geforderten Angaben enthält.

Was den Aufwand bestimmt

Was eine Prüfung an Aufwand bedeutet, hängt an wenigen Größen: der Länge der Leitung, der Anzahl der Anschlüsse und Stränge, der Zugänglichkeit der Revisionsöffnungen und dem Zustand der Leitung. Ist eine Vorreinigung nötig, weil Ablagerungen das Ergebnis verfälschen würden, oder muss ein Zugang erst geschaffen werden, kommt das hinzu. Verbindlich wird ein Preis deshalb erst, wenn die Anlage vor Ort betrachtet wurde, und dann vor Beginn der Arbeiten.

Ein zweiter Punkt betrifft die Nutzung des Gebäudes während der Prüfung: Solange an der Leitung gearbeitet wird, steht die Entwässerung nicht zur Verfügung. In Mehrparteienhäusern ist das der Grund, warum eine Prüfung angekündigt und abgestimmt werden muss und nicht nebenbei stattfinden kann.

Was der Bericht enthalten sollte

  • Übersichtsplan mit allen befahrenen Strecken und Schächten
  • Metrierung, also Angabe jeder Schadstelle in Metern ab dem Startpunkt
  • Rohrmaterial, Nennweite und, soweit erkennbar, Verlegetiefe
  • Beschreibung jeder Auffälligkeit nach einem genormten Kodiersystem
  • Standbilder zu jedem Befund und die vollständige Videoaufzeichnung
  • Bewertung in Zustandsklassen mit Angabe der Dringlichkeit
  • Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit Prüfmedium, Prüfdruck und Prüfdauer
  • Name und Qualifikationsnachweis der prüfenden Person

Fehlt die Metrierung oder fehlen die Bilder, ist der Bericht für eine spätere Sanierungsplanung praktisch wertlos. Bestehen Sie darauf, bevor Sie zahlen.

Vorbereitung spart Geld

Der Zeitaufwand vor Ort hängt stark davon ab, ob die Zugänge frei sind. Legen Sie vor dem Termin Revisionsschächte frei, räumen Sie Kellerräume aus, in denen Reinigungsöffnungen sitzen, und sorgen Sie für eine Parkmöglichkeit für das Spülfahrzeug. Suchen Sie außerdem vorhandene Unterlagen heraus: Entwässerungsplan, Baugenehmigung, ältere Kamerabefunde und Rechnungen früherer Arbeiten.

Wenn kein Entwässerungsplan existiert, ist das kein Hindernis, aber es kostet Zeit, weil die Leitungsführung erst ermittelt werden muss. Häufig lässt sich der Plan beim Stadtentwässerungsbetrieb oder im Bauaktenarchiv der Stadt einsehen.

Wenn ein Schaden gefunden wird

Ein Befund bedeutet nicht automatisch, dass sofort saniert werden muss. Die Bewertung erfolgt in Zustandsklassen, und daraus ergibt sich eine Dringlichkeit. Ein Haarriss ohne Wasseraustritt wird anders behandelt als ein Rohrbruch mit Bodeneintrag. Lassen Sie sich die Einordnung erklären und holen Sie für größere Maßnahmen zwei Angebote ein.

Häufig reichen örtliche Reparaturverfahren aus. Ein durchgehender Schlauchliner ist nur bei vielen Schadstellen wirtschaftlich, siehe Rohrsanierung ohne Aufgraben. Für die Untersuchung selbst gibt es Dichtheitsprüfung und Kanal-TV-Inspektion.

Rohrfast24 ist unter 01512 4403579 erreichbar, in Düsseldorf und 30 Kilometer im Umkreis.

Gilt die Frist bis Ende 2015 noch?

Nein. Die pauschale landesweite Frist stand im früheren § 61a des Landeswassergesetzes NRW und wurde mit der 2013 in Kraft getretenen Gesetzesänderung gestrichen. Maßgeblich sind heute die Landesverordnung zur Selbstüberwachung und mögliche kommunale Satzungen.

Woher weiß ich, ob meine Gemeinde eine Frist festgelegt hat?

Fragen Sie beim Stadtentwässerungsbetrieb oder beim zuständigen Amt Ihrer Stadt nach der geltenden Satzung. Verlassen Sie sich nicht auf Anrufe von Anbietern, die eine gesetzliche Pflicht behaupten und sofortige Beauftragung verlangen.

Wovon hängt der Aufwand einer Zustands- und Funktionsprüfung ab?

Von der Länge der Leitung, der Zahl der Anschlüsse und Stränge, der Zugänglichkeit der Revisionsöffnungen und dem Zustand des Rohres. Ist eine Vorreinigung nötig oder muss ein Zugang erst geschaffen werden, wächst der Aufwand entsprechend. Ein verbindlicher Preis wird nach der Besichtigung genannt, bevor gearbeitet wird.

Muss ich nach einer Sanierung erneut prüfen lassen?

Ja, sanierte Abschnitte werden abgenommen. Üblich ist eine Abnahmebefahrung mit Kamera und je nach Verfahren eine erneute Dichtheitsprüfung. Lassen Sie sich die Dokumentation aushändigen, sie gehört zu den Unterlagen des Grundstücks.

Quellen

  • § 61 WHG — Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen, Pflicht zur Überwachung von Zustand und Funktionsfähigkeit
  • § 61a LWG NRW alte Fassung — Aufgehoben durch die im März 2013 in Kraft getretene Änderung des Landeswassergesetzes NRW
  • SüwVO Abw NRW — Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen, Regelungen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
  • § 46 Abs. 2 LWG NRW — Befugnis der Gemeinden, Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung durch Satzung festzulegen
  • DIN EN 1610 — Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, Prüfung mit Wasser oder Luft
  • DIN 1986-30 — Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

Fachlich geprüft von Rohrfast24 · Fachbetrieb für Rohr- und Kanalreinigung · Klosterstraße 80, 40211 Düsseldorf. Geprüft am 22.08.2026.

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