Fett und Öl gehören nie in den Abfluss. Kleine Mengen lassen Sie erstarren und geben sie in den Restmüll, größere Mengen füllen Sie in eine verschließbare Flasche und bringen sie zum Wertstoffhof. Gewerbliche Küchen brauchen einen Fettabscheider mit regelmäßiger Entleerung.
Was im Rohr wirklich passiert
Warmes Fett ist flüssig und läuft scheinbar problemlos ab. Wenige Meter hinter der Spüle sinkt die Temperatur des Abwassers, und das Fett wird zäh, dann fest. Es legt sich als Film an die Rohrwand, bevorzugt an rauen Stellen, an Muffen und dort, wo das Gefälle gering ist. Auf diesem Film bleibt alles hängen, was danach kommt: Kaffeesatz, Speisereste, Haare, Fasern aus der Waschmaschine.
Dazu kommt eine chemische Reaktion. Fette verbinden sich mit dem Calcium und Magnesium im harten Leitungswasser zu unlöslichen Kalkseifen. Das Ergebnis ist keine schmierige Masse mehr, sondern ein harter, wachsartiger Belag, der sich mit Wasser nicht mehr lösen lässt. Im großen Maßstab entstehen daraus die bekannten Fettberge in Kanälen, die tonnenweise abgetragen werden müssen.
Die Mengen, die anfallen
Der einzelne Haushalt hält seinen Beitrag für unerheblich. Rechnen Sie kurz nach: Ein Esslöffel Bratfett sind etwa 15 Milliliter. Wer dreimal pro Woche die Pfanne ausspült, gibt im Jahr mehrere Liter in die Leitung. In einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Parteien sind das leicht mehrere Dutzend Liter, alle in derselben Fallleitung.
Deshalb sind Küchenabflüsse die mit Abstand häufigste Verstopfungsstelle in Wohngebäuden, siehe Küchenabfluss verstopft.
Was wohin gehört
| Abfall | Richtiger Weg |
|---|---|
| Bratfett, kleine Mengen | erstarren lassen, mit Küchenpapier aufnehmen, Restmüll |
| Frittieröl, Liter | abkühlen, in verschließbare Flasche füllen, Wertstoffhof |
| Ölreste aus Konserven | Restmüll, Glas und Dose ausgewischt in die Wertstofftonne |
| Butter, Margarine, Schmalz | Restmüll oder, unverdorben und ohne Verpackung, Biotonne nach örtlicher Regelung |
| Soßen und fettige Speisereste | Restmüll oder Biotonne nach örtlicher Regelung |
| Motoröl und Speiseöl gemischt | niemals mischen, Motoröl ist Sondermüll |
Ob Speisefette in die Biotonne dürfen, regelt die jeweilige Abfallsatzung. Erkundigen Sie sich bei der Abfallberatung Ihrer Stadt. In den Abfluss gehören sie in keinem Fall.
Warum abgekühltes Fett in den Restmüll gehört
Fett verhält sich in der Leitung genau umgekehrt zu dem, was man beim Abwaschen erlebt. In der Pfanne ist es flüssig, im kalten Rohr wird es fest. Wird es warm eingegossen, fließt es ein Stück weit mit und erstarrt dort, wo die Leitung kühl ist, häufig erst nach mehreren Metern in einem Abschnitt mit wenig Gefälle. Dort beginnt der Belag, an dem sich später alles fängt.
Deshalb ist die Reihenfolge in der Küche entscheidend und nicht die Menge: Abgekühltes, ausgewischtes Fett landet im Restmüll, größere Mengen Öl gesammelt in einem verschließbaren Behälter beim Wertstoffhof, und erst das weitgehend fettfreie Geschirr kommt mit heißem Wasser in Kontakt. Ein Sieb im Spülbecken hält zusätzlich die Speisereste zurück, die den Belag verstärken.
Heißes Wasser hinterherzuschütten hilft nicht, sondern verschiebt das Problem. Das Fett verflüssigt sich kurz, fließt weiter und erstarrt dann eben tiefer in der Grundleitung, wo die Beseitigung erheblich aufwendiger ist.
Was Sie besser nicht tun
- Fett mit Spülmittel emulgieren und ablaufen lassen. Die Emulsion bricht im kalten Rohr wieder auf.
- Fett in die Toilette gießen. Dort ist der Weg zwar weiter, aber die Fallleitung setzt sich genauso zu.
- Fett im Garten vergraben oder in den Gully kippen. Beides belastet Boden und Gewässer und ist unzulässig.
- Chemischen Rohrreiniger als Ausgleich. Er verseift Fett teilweise zu einer noch festeren Masse, siehe chemischer Rohrreiniger.
- Küchenabfallzerkleinerer nachrüsten. Solche Geräte erhöhen die Feststoff- und Fettfracht im Kanal erheblich und sind vielerorts unzulässig.
Was die Satzung sagt
Die Technische Abwassersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf regelt, welche Stoffe nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden dürfen. Dazu gehören ausdrücklich Fette und Öle sowie allgemein Stoffe, die zu Verstopfungen oder Betriebsstörungen führen können. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht des Anschlussnehmers.
Für gewerbliche Betriebe mit Fettanfall, also Restaurants, Imbisse, Metzgereien, Bäckereien, Kantinen und Hotelküchen, folgt daraus die Pflicht zu einer Abscheideranlage. Deren Betrieb, Entleerung und Wartung sind in eigenen technischen Regeln festgelegt, siehe Wartungspflicht bei Hebeanlage und Fettabscheider und Fettabscheider und Hebeanlagen.
Was in der Küche sonst noch Ablagerungen erzeugt
- Kaffeesatz. Feine Partikel, die sich im Fettfilm festsetzen und ihn verdicken. Restmüll oder Biotonne.
- Mehl und Stärke. Verkleistern mit warmem Wasser und binden ab.
- Eierschalen. Scharfkantige Splitter, die sich in Rauigkeiten verhaken.
- Reis und Nudeln. Quellen im Rohr weiter auf.
- Milchprodukte in größeren Mengen. Enthalten Fett und Eiweiß, beides lagert sich ab.
- Aufkleber von Obst und Gemüse. Kunststofffolie, die sich nicht zersetzt.
Ein einfaches Sieb im Ablauf der Spüle fängt fast alles davon ab. Es gehört zu den wirksamsten und zugleich unauffälligsten Maßnahmen im Haushalt, weil es genau dort ansetzt, wo der Belag in der Leitung entsteht.
Was regelmäßiges Spülen bewirkt und was nicht
Ein häufig genannter Rat ist, den Küchenabfluss regelmäßig mit warmem Wasser und etwas Spülmittel zu spülen. Der Gedanke dahinter ist richtig: Tenside lösen frische Fettfilme, solange diese noch dünn sind, und warmes Wasser trägt sie ab. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit, denn gegen eine bereits vorhandene, harte Schicht aus Kalkseife richtet das Verfahren nichts mehr aus. Es ist eine Maßnahme gegen das Entstehen und keine gegen das Bestehende.
Kochendes Wasser ist dabei ungeeignet. Kunststoffrohre und Klebemuffen sind dafür nicht ausgelegt, und ein Verbundsiphon aus Kunststoff kann sich unter dieser Belastung verziehen. Der scheinbar harmlose Griff zum Wasserkocher ist damit einer der häufigsten selbst verursachten Schäden an einer Ablaufgarnitur.
Woran Sie merken, dass es zu spät ist
Frühwarnzeichen sind ein Küchenabfluss, der langsamer wird, ein gluckerndes Geräusch beim Ablaufen, ein süßlich-ranziger Geruch aus dem Becken und wiederkehrende Rückstände im Siphon. Wenn das Wasser nur noch träge abläuft, ist der Querschnitt bereits deutlich verengt.
Reagieren Sie dann früh. Warum sich ausgerechnet dort alles sammelt, steht in der Siphon. Ist die Anschlussleitung oder die Fallleitung betroffen, hilft eine Abflussreinigung, bei Grundleitungen eine Hochdruckspülung, weil nur diese die Rohrwand wirklich freilegt.
Für Vermieter und Hausgemeinschaften
In Mehrfamilienhäusern lohnt sich ein einfacher Aushang mit drei Sätzen zur Fettentsorgung. Er kostet nichts und senkt die Zahl der Einsätze messbar. Sinnvoll ist außerdem ein fester Turnus für die Spülung der Küchenfallleitung, insbesondere in Häusern mit Gastronomie im Erdgeschoss.
Rohrfast24, Klosterstraße 80, 40211 Düsseldorf, ist unter 01512 4403579 erreichbar, in Düsseldorf und 30 Kilometer im Umkreis.
Darf ich Speiseöl mit viel heißem Wasser nachspülen?
Nein. Das Fett bleibt nur kurz flüssig und erstarrt weiter hinten in der Leitung, wo eine Reinigung deutlich aufwendiger und teurer ist. Nehmen Sie das Fett stattdessen mit Küchenpapier auf und entsorgen Sie es im Restmüll.
Gehört Speisefett in die Biotonne?
Das hängt von der örtlichen Abfallsatzung ab. Kleine Mengen ohne Verpackung sind vielerorts zulässig, größere Mengen flüssigen Öls nicht. Fragen Sie bei der Abfallberatung Ihrer Stadt nach, in den Abfluss gehört Fett in keinem Fall.
Hilft ein Fettabscheider auch im Privathaushalt?
Für normale Haushalte ist er weder vorgeschrieben noch praktikabel, weil er regelmäßig entleert und gewartet werden müsste. Wirksamer sind konsequentes Auswischen der Pfanne, ein Sieb im Becken und wöchentliches Spülen mit heißem Wasser.
Warum riecht mein Küchenabfluss süßlich?
Das ist meist ranzig werdendes Fett an der Rohrwand oder im Siphon. Der Geruch ist ein Frühwarnzeichen für einen wachsenden Belag. Reinigen Sie den Siphon und den Wandanschluss mechanisch, bevor der Abfluss ganz zugeht.
Quellen
- Technische Abwassersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf — § 7 Abs. 3, unzulässige Einleitungen, unter anderem Fette und Öle
- DIN EN 1825-2 — Abscheideranlagen für Fette, Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung
- DIN 1986-30 — Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Fachlich geprüft von Rohrfast24 · Fachbetrieb für Rohr- und Kanalreinigung · Klosterstraße 80, 40211 Düsseldorf. Geprüft am 22.08.2026.