Absperren dürfen Sie, öffnen nicht. Schließen Sie die Hauptabsperrvorrichtung vor dem Zähler, stellen Sie ein Gefäß unter und rufen Sie den Entstördienst Ihres Wasserversorgers an. Der Zähler und der Hausanschluss sind Eigentum des Versorgers, die Plombe darf niemand außer ihm entfernen. Alles hinter der Hauptabsperrvorrichtung ist Ihre Anlage.
Was bei Feuchtigkeit am Zähler zählt
Ein feuchter Fleck unter dem Wasserzähler, ein Tropfen an einer Verschraubung oder eine nasse Wand im Hausanschlussraum haben eines gemeinsam: Die Stelle liegt an der Grenze zwischen Hausinstallation und Hausanschluss, und damit ist auch die Zuständigkeit geteilt. Wichtig ist zunächst nur zweierlei: dass die Zufuhr über die Hauptabsperrvorrichtung unmittelbar vor dem Zähler begrenzt werden kann und dass der Zustand festgehalten wird, bevor aufgewischt wird.
Der Zähler selbst ist weder Eigentum des Hauses noch ein gewöhnliches Bauteil, sondern eine eichrechtlich gesicherte Messeinrichtung. Arbeiten daran, das Nachziehen von Verschraubungen und das Entfernen der Plombe sind dem Wasserversorger vorbehalten, und ein Eingriff kann teuer werden, weil er den Messwert in Frage stellt.
Wem was gehört
Die Zuständigkeit steht in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, kurz AVBWasserV. Sie gilt für nahezu jeden Hausanschluss in Deutschland und trennt die Anlage an einer klaren Linie.
| Bauteil | Zuständig |
|---|---|
| Versorgungsleitung in der Straße | Wasserversorger |
| Hausanschlussleitung bis einschließlich Hauptabsperrvorrichtung | Betriebsanlage und Eigentum des Versorgers |
| Wasserzähler samt Verschraubungen und Plomben | Versorger, er liefert, unterhält und tauscht ihn |
| Zählerbügel, Absperrventil hinter dem Zähler, Rückflussverhinderer | in der Regel Kundenanlage, im Zweifel beim Versorger erfragen |
| Alle Leitungen, Ventile und Geräte dahinter | Eigentümer |
Die praktische Folge: Wenn es am Zähler oder davor tropft, ist der Versorger dran und die Beseitigung kostet Sie nichts. Wenn es dahinter tropft, brauchen Sie einen Installationsbetrieb.
Warum die Plombe tabu ist
Der Zähler ist an den Verschraubungen verplombt. Die Plombe belegt, dass niemand zwischen Ein- und Auslauf manipuliert hat und dass die Messung eichrechtlich gültig ist. Wer sie entfernt oder beschädigt, greift in fremdes Eigentum ein und setzt sich dem Verdacht aus, Wasser an der Messung vorbeigeleitet zu haben. Selbst wenn Sie nur helfen wollten, endet das mit einer Anzeige des Versorgers, einer Nachberechnung nach Schätzung und den Kosten für den Zählerwechsel.
Reißt eine Plombe versehentlich, etwa weil ein Regal dagegen fällt, melden Sie das von sich aus und sofort. Ein gemeldeter Plombenbruch ist ein Formalvorgang, ein entdeckter ist ein Problem.
Was die Absperrung leisten kann und was nicht
Die Hauptabsperrvorrichtung sitzt im Hausanschlussraum oder im Keller unmittelbar vor dem Zähler, häufig mit rotem oder blauem Handrad. Sie trennt die Hausinstallation vom Netz. Ob sie das Problem löst, ist zugleich die wichtigste Information: Hört das Tropfen nach dem Schließen auf, liegt die undichte Stelle dahinter, also in der Hausinstallation. Hört es nicht auf, liegt sie davor, und nur der Versorger kann in der Straße absperren.
Zwei Punkte kommen hinzu. Erstens bleibt die Installation nach dem Schließen zunächst unter Druck, bis an einer tiefliegenden Entnahmestelle geöffnet wird; erst dann läuft sie leer. Zweitens sind Geräte betroffen: Durchlauferhitzer, Speicher, Wasch- und Spülmaschine sollten nicht anlaufen, solange kein Wasser ansteht. Und wo Nässe in die Nähe von Verteilern und Steckdosen gerät, ist die Elektrik der vorrangige Gesichtspunkt.
Lässt sich die Hauptabsperrvorrichtung nicht mehr schließen, weil sie festsitzt oder durchdreht, ist das ein eigener Notfall. Mehr dazu in Wasser abstellen am Haupthahn.
Vier typische Bilder und was sie bedeuten
- Tropfen an einer Verschraubung des Zählers. Meist eine ermüdete Dichtung oder ein Zähler, der sich nach Jahren gesetzt hat. Sache des Versorgers.
- Nässe am Gehäuse oder am Zählwerk selbst. Häufig ein Frostschaden oder ein Riss. Der Zähler muss getauscht werden, ebenfalls Sache des Versorgers.
- Feuchtigkeit am Ventil hinter dem Zähler. Oft der Rückflussverhinderer mit Entleerungsstopfen. Das gehört in der Regel zur Kundenanlage.
- Tropfen ohne erkennbare Undichtigkeit, nur im Sommer. Das ist meistens Kondenswasser an der kalten Leitung. Kein Schaden, aber ein Hinweis auf fehlende Dämmung.
Wen Sie in welcher Reihenfolge anrufen
Erstens den Entstördienst des Wasserversorgers, in Düsseldorf also den Netzbetreiber für die Trinkwasserversorgung. Die Nummer steht auf Ihrer Jahresrechnung und im Hausanschlussraum. Zweitens, wenn Sie zur Miete wohnen oder in einer Eigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung. Drittens einen Sanitärbetrieb, sobald feststeht, dass die undichte Stelle hinter der Hauptabsperrvorrichtung liegt. Viertens die Versicherung, wenn Wasser ausgetreten ist und Bauteile durchfeuchtet sind.
Rufen Sie nicht zuerst einen Handwerksbetrieb, wenn der Zähler selbst nässt. Der darf die Plombe genauso wenig öffnen wie Sie und muss ohnehin den Versorger holen.
Dokumentieren, bevor aufgewischt wird
- Zählerstand ablesen und formatfüllend fotografieren, mit Zählernummer im Bild.
- Übersichtsfoto des ganzen Anschlussraums, dann Detailfotos der Tropfstelle.
- Datum und Uhrzeit notieren, wann Sie den Schaden bemerkt und wann Sie abgesperrt haben.
- Namen und Uhrzeit jedes Anrufs festhalten, dazu die Zusage, wann jemand kommt.
- Feuchte Stellen an Wand und Boden markieren, damit die Ausbreitung später nachvollziehbar ist.
- Nichts entsorgen, was beschädigt wurde, bevor die Versicherung es gesehen hat.
Der Zählerstand ist doppelt wichtig. Er begrenzt die Wassermenge, die Ihnen berechnet wird, und er wirkt auf die Abwassergebühr, weil die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserbezug bemessen wird. Mehr dazu in Entwässerungsgebühren in Düsseldorf. Für die Abwicklung eines Schadens hilft Wasserschaden dokumentieren.
Wenn der Zähler läuft, obwohl kein Wasser gezapft wird
Bei geschlossenen Entnahmestellen darf sich das Sternrad oder die kleinste Anzeigestelle des Zählers über einen längeren Beobachtungszeitraum nicht bewegen. Bewegt sie sich, verlieren Sie Wasser hinter dem Zähler. Häufige Ursachen sind ein durchlaufender Spülkasten, ein tropfendes Sicherheitsventil am Boiler und eine undichte Leitung im Estrich oder in der Wand. Der Spülkasten ist der einfachste Fall, siehe Spülkasten läuft nach. Bleibt die Ursache unklar, hilft eine Leckortung, bevor irgendetwas aufgestemmt wird.
Kosten und der turnusmäßige Zählerwechsel
Arbeiten am Zähler und am Hausanschluss rechnet der Versorger nicht gesondert ab, sie sind über den Grundpreis abgedeckt. Auch der turnusmäßige Wechsel kostet Sie nichts. Wasserzähler unterliegen einer Eichfrist von sechs Jahren, danach werden sie ausgetauscht oder erneut geeicht. Der Versorger meldet sich dafür von selbst und hat ein Zutrittsrecht zu den Räumen, in denen der Zähler steht.
Rohrfast24, Klosterstraße 80, 40211 Düsseldorf, ist unter 01512 4403579 erreichbar, in Düsseldorf und im Umkreis von 30 Kilometern. Was nötig ist und was es kostet, wird genannt, nachdem sich jemand die Anlage angesehen hat, und bevor gearbeitet wird.
Darf ich die Verschraubung am Wasserzähler selbst nachziehen?
Nein. Die Verschraubungen sind verplombt und gehören zur Messeinrichtung des Versorgers. Ein Nachziehen beschädigt die Plombe und gilt als Eingriff. Sperren Sie ab und melden Sie den Schaden dem Entstördienst.
Wer zahlt, wenn der Wasserzähler undicht ist?
Der Wasserversorger. Zähler und Hausanschluss sind seine Betriebsanlage, Reparatur und Austausch sind über den Grundpreis abgedeckt. Für Folgeschäden an Ihrem Eigentum kommt je nach Fall die Gebäude- oder Hausratversicherung auf.
Was mache ich, wenn die Hauptabsperrvorrichtung nicht mehr schließt?
Nicht mit Gewalt drehen, das Ventil bricht sonst ab. Rufen Sie sofort den Entstördienst des Versorgers, er kann die Zuleitung in der Straße absperren. Sichern Sie in der Zwischenzeit Elektrik und schützen Sie tieferliegende Räume.
Muss ich den Versorger in die Wohnung lassen?
Ja, für Ablesung, Prüfung und Zählerwechsel besteht ein Zutrittsrecht zu den Räumen mit den Messeinrichtungen. Der Termin wird angekündigt. Halten Sie den Zähler frei zugänglich, sonst entstehen vermeidbare Zusatzkosten.
Quellen
- § 10 AVBWasserV — Hausanschluss, Betriebsanlage und Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens, Verbot von Einwirkungen durch den Kunden
- § 12 AVBWasserV — Kundenanlage, Verantwortung des Anschlussnehmers für Errichtung, Änderung und Unterhaltung hinter dem Hausanschluss
- § 18 AVBWasserV — Messung, Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen durch das Unternehmen
- § 16 AVBWasserV — Zutrittsrecht des Unternehmens für Ablesung, Prüfung und Arbeiten an den Messeinrichtungen
- Anlage 7 zu § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV — Eichfrist für Wasserzähler, sechs Jahre
Fachlich geprüft von Rohrfast24 · Fachbetrieb für Rohr- und Kanalreinigung · Klosterstraße 80, 40211 Düsseldorf. Geprüft am 22.08.2026.