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Gebäude- oder Hausratversicherung: Wer zahlt was beim Wasserschaden?

Kurz erklärt

Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude und alles fest Verbaute, die Hausratversicherung die beweglichen Sachen darin. Beide greifen bei Leitungswasser, nicht aber bei jedem nassen Schaden: Rückstau, Grundwasser und Starkregen brauchen einen eigenen Baustein, und Obliegenheiten aus dem Vertrag entscheiden mit über die Leistung.

Die Grundaufteilung

Zwei Verträge teilen sich die Zuständigkeit. Die Wohngebäudeversicherung steht für das Gebäude ein: Mauerwerk, Estrich, Putz, fest verlegte Bodenbeläge, Sanitärobjekte, fest eingebaute Küchen je nach Vertrag, Heizung und Leitungen. Die Hausratversicherung steht für alles ein, was nicht fest verbaut ist: Möbel, Kleidung, Geräte, Teppiche.

Für Mieter folgt daraus eine klare Aufteilung. Das Gebäude ist Sache des Eigentümers und seiner Gebäudeversicherung. Die eigenen Sachen sind Sache der eigenen Hausratversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung kommt zusätzlich ins Spiel, wenn ein Schaden am fremden Eigentum schuldhaft verursacht wurde, etwa durch eine überlaufende Wanne.

Was Leitungswasser im Sinne der Bedingungen ist

Versichert ist typischerweise Wasser, das bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung, aus damit verbundenen Einrichtungen, aus Heizungsanlagen oder aus Wasserbetten und Aquarien austritt. Bestimmungswidrig ist der entscheidende Begriff: Wasser, das aus einem geplatzten Rohr kommt, ist erfasst. Wasser, das über den Wannenrand läuft, weil der Hahn offen blieb, ist es nicht, denn es hat den vorgesehenen Weg genommen.

Ebenfalls versichert sind je nach Vertrag Nässeschäden durch Frost an Leitungen sowie die Kosten, die für das Auffinden und das Freilegen der Schadenstelle entstehen, siehe was eine Leckortung kostet. Diese Positionen sind wichtig, weil sie den Aufwand der Ursachensuche abdecken, der bei verdeckten Leitungen erheblich sein kann.

Was regelmäßig nicht gedeckt ist

  • Rückstau aus der Kanalisation. Nur mit dem Baustein für Elementarschäden und oft nur, wenn eine Rückstausicherung vorhanden und funktionsfähig ist, siehe Rückstauschutz in Düsseldorf.
  • Grundwasser und Starkregen. Ebenfalls Elementarschäden und in der Grunddeckung nicht enthalten.
  • Allmählich eindringende Feuchtigkeit. Undichte Fugen in der Dusche gelten meist als Instandhaltungsmangel und nicht als plötzliches Ereignis.
  • Die Beseitigung der Ursache selbst. Die Reparatur des schadhaften Rohrs ist häufig nur eingeschränkt versichert, der Folgeschaden dagegen schon.
  • Reine Rohrreinigung. Eine Verstopfung ohne Wasseraustritt ist kein Versicherungsfall.

Obliegenheiten: der häufigste Grund für Kürzungen

Der Vertrag verlangt Mitwirkung. Nach § 82 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden abzuwenden und zu mindern. Nach § 30 VVG ist der Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig dagegen verstößt, muss nach § 28 VVG mit Leistungsfreiheit oder mit einer Kürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens rechnen.

Praktisch bedeutet das drei Dinge: Die Wasserzufuhr wird abgestellt, sobald das möglich ist, siehe Wasser abstellen am Haupthahn. Der Schaden wird gemeldet, bevor umfangreiche Arbeiten beauftragt werden. Und der Zustand wird dokumentiert, bevor aufgeräumt wird, siehe Wasserschaden dokumentieren. Aufwendungen, die der Schadensminderung dienen, sind nach § 83 VVG erstattungsfähig, auch wenn sie im Ergebnis erfolglos bleiben.

Weitere typische Obliegenheiten im Vertrag

Viele Verträge verlangen, dass ungenutzte Gebäude oder Gebäudeteile in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizt oder die Leitungen entleert werden. Andere verlangen, dass wasserführende Anlagen regelmäßig kontrolliert werden, oder sie knüpfen den Schutz gegen Rückstau an eine funktionsfähige Sicherung. Diese Klauseln stehen selten im Blickfeld, entscheiden aber im Schadenfall über die Leistung.

Bei Anlagen mit Wartungspflicht kommt hinzu, dass fehlende Wartung als Obliegenheitsverletzung gewertet werden kann, siehe Wartungspflicht bei Hebeanlage und Fettabscheider und Rückstauklappe warten.

Neuwert, Zeitwert und die Frage der Wiederherstellung

Gebäudeversicherungen entschädigen üblicherweise zum Neuwert, also zu dem Betrag, der für die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte erforderlich ist. Ein Teil davon wird häufig erst ausgezahlt, wenn die Wiederherstellung tatsächlich erfolgt oder gesichert ist. Wer den Schaden nicht beheben lässt, erhält in vielen Verträgen nur den Zeitwert. Beim Hausrat gilt in der Regel ebenfalls der Neuwert, wobei für einzelne Gruppen wie Wertsachen besondere Höchstgrenzen gelten.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung zwischen Schadenbeseitigung und Verbesserung. Ersetzt wird der vorherige Zustand, nicht eine höherwertige Ausführung. Wer die Gelegenheit für eine Modernisierung nutzen möchte, trägt den darüber hinausgehenden Anteil selbst, und diese Aufteilung gehört vor der Beauftragung geklärt.

Was der Regulierung im Weg steht

Drei Punkte führen regelmäßig zu Streit. Erstens die Ursache: Der Versicherer prüft, ob der Austritt bestimmungswidrig war und ob nicht ein ausgeschlossener Fall vorliegt. Zweitens die Abgrenzung zwischen Gebäude und Hausrat, die bei Einbauküchen, Bodenbelägen und Sanitärobjekten nicht immer eindeutig ist und vom jeweiligen Vertrag abhängt. Drittens der Umfang der Trocknung, weil deren Dauer und die Zahl der Geräte den größten Kostenblock ausmachen.

Für all diese Punkte ist eine saubere Feststellung des Zustands vor Beginn der Arbeiten die Grundlage. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später nicht belegen, siehe Leitungswasserschaden abrechnen.

Wenn ein Dritter verantwortlich ist

Kommt das Wasser aus einer anderen Wohnung, ist die Haftpflichtversicherung des Verursachers der richtige Ansprechpartner, sofern ihn ein Verschulden trifft. Ohne Verschulden bleibt es beim eigenen Versicherer, der gegebenenfalls Regress nimmt. In Mehrparteienhäusern ist die Aufteilung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum die entscheidende Vorfrage, siehe WEG und Abwasserleitung und mehrere Wohnungen betroffen.

Selbstbeteiligung, Unterversicherung und die Frage der Meldung

Ob sich eine Meldung lohnt, hängt von der Selbstbeteiligung, vom Umfang des Schadens und von der Schadenhistorie ab. Kleine Schäden knapp über der Selbstbeteiligung werden oft nicht gemeldet, um Vertragsanpassungen zu vermeiden. Wichtig ist dabei, dass Feuchtigkeit in der Bausubstanz häufig größer ist, als sie aussieht: Estrich und Dämmschicht nehmen Wasser über eine große Fläche auf, und was zunächst nach einer feuchten Ecke aussieht, ist oft ein Schaden über mehrere Räume.

Bei der Hausratversicherung ist zusätzlich die Versicherungssumme im Blick zu behalten. Ist sie zu niedrig angesetzt, kann der Versicherer im Schadenfall anteilig kürzen. Eine an der Wohnfläche orientierte Summe ist der übliche Weg, eine solche Kürzung zu vermeiden.

Verbindlich wird ein Preis erst, wenn jemand die Anlage vor Ort gesehen hat. Genau dann wird er genannt, und zwar bevor gearbeitet wird. Rohrfast24, Klosterstraße 80, 40211 Düsseldorf, ist unter 01512 4403579 erreichbar.

Was ein Einsatz kostet, hängt davon ab, was sich vor Ort zeigt. Den verbindlichen Preis nennen wir Ihnen, bevor gearbeitet wird – ohne Ihre Zustimmung entsteht kein weiterer Aufwand.

Wer zahlt, wenn ich zur Miete wohne und ein Rohr in der Wand bricht?

Für das Gebäude einschließlich Estrich, Putz und fest verlegter Beläge tritt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers ein. Für Ihre eigenen Möbel, Geräte und Textilien ist Ihre Hausratversicherung zuständig. Trifft Sie kein Verschulden, tragen Sie die Beseitigung nicht, sind aber verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

Ist ein Rückstauschaden im Keller versichert?

In der Grunddeckung meist nicht. Rückstau zählt zu den Elementargefahren und setzt einen entsprechenden Baustein voraus. Viele Verträge verlangen zusätzlich, dass eine Rückstausicherung vorhanden und funktionsfähig ist. Fehlt sie oder wurde sie nicht kontrolliert, kann die Leistung gekürzt werden oder ganz entfallen.

Zahlt die Versicherung eine Rohrreinigung?

Eine Verstopfung ohne Wasseraustritt ist kein Versicherungsfall, sondern Instandhaltung. Anders sieht es aus, wenn infolge der Verstopfung Wasser ausgetreten ist und Bausubstanz oder Hausrat beschädigt hat. Dann sind die Folgeschäden Gegenstand der Regulierung, während die Beseitigung der Ursache selbst häufig nur eingeschränkt erfasst ist.

Was gilt bei einer undichten Silikonfuge in der Dusche?

Solche Schäden werden regelmäßig als allmählich eindringende Feuchtigkeit eingeordnet und damit als Instandhaltungsmangel, nicht als plötzliches Ereignis. Der Versicherer lehnt in diesen Fällen oft ab. Weil Wasser hinter der Abdichtung lange unbemerkt in den Estrich läuft, ist eine frühe Feuchtemessung hier besonders wichtig.

Quellen

  • § 30 VVG — Anzeige des Versicherungsfalles
  • § 82 VVG — Abwendung und Minderung des Schadens durch den Versicherungsnehmer
  • § 83 VVG — Aufwendungsersatz für Rettungskosten
  • § 28 VVG — Leistungsfreiheit und Kürzung bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
  • Technische Abwassersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf — § 3 Abs. 13, Pflicht zur Sicherung von Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene

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